Kindergesundheit

Kopfläuse

Liebe Eltern,
leider treten immer wieder einmal Kopfläuse in Gemeinschaftseinrichtungen auf. Sie kennen Aushänge dazu sicher auch schon aus Ihrer Zeit als Eltern eines Kindergartenkindes. Wir müssen gemeinsam möglichst schnell handeln, um eine Ausbreitung der "Plagegeister" möglichst zu verhindern.

Das Vorhandensein von Kopfläusen beim eigenen Kind muss niemandem peinlich sein. Bitte informieren Sie sofort die Schule. Wir veranlassen dann weitere Schritte. Sie können sicher sein, dass wir keine Kinder namentlich nennen werden.

In der folgenden Information finden Sie Hinweise zur Bekämfung von Kopfläusen.

Informationen des Gesundheitsamtes

Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen.

Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken inspizieren.

Achten Sie auch auf Juckreiz und Entzündungszeichen im Bereich der Kopfhaut.

Wenn Sie entweder lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand vom Kopf finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem anerkannten Mittel gegen Kopfläuse durchführen, das Sie freiverkäuflich in der Apotheke oder vom Arzt verordnet bekommen.

Da Läuse bei korrekter Behandlung mit entsprechenden anerkannten Mitteln recht sicher abgetötet werden und die danach geschlüpften Larven noch nicht mobil sind, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls in den ersten zehn Tagen nach richtiger Behandlung nicht zu befürchten. Deshalb können Kinder die Gemeinschaftseinrichtung direkt nach der Behandlung ohne ärztliches Attest wieder besuchen, wenn die Eltern die unten anhängende Erklärung abgeben.

Ein ärztliches Attest ist nur bei wiederholtem Kopflausbefall vorzulegen.

Manchmal können Läuseeier eine erste korrekte Behandlung mit Läusemitteln überleben. Deshalb ist eine zweite Behandlung nach 8 bis 10 Tagen unbedingt nötig, um die Läuseplage sicher loszuwerden. Auch die sorgfältigste Behandlung des zuerst erkannten Trägers von Kopfläusen ist nutzlos, wenn sich nicht eine umgehende Untersuchung und ggf. Behandlung aller Familienmitglieder anschließt.

Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird.

Zusätzlich sollten Kämme, Haar- und Kleiderbürsten in heißer Seifenlösung gereinigt werden. Weiterhin empfehlen wir, Handtücher, Schlafanzüge und Leib- und Bettwäsche zu wechseln. Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollten für 3 Tage in eine Plastiktüte verpackt werden, weil sie dort verhungern. Insektizidsprays sind nicht erforderlich.

Erwachsene Kopfläuse sind nach spätestens 55 Stunden ohne Blutaufnahme über den Menschen nicht mehr lebensfähig.

WICHTIG: Bei Kopflausbefall sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet!

Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, im Gegenteil: aufgrund Ihrer Information können Maßnahmen ergriffen werden, um den Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse Ihres Kindes schnellstmöglich zu tilgen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen. Dabei erfolgt die Bekanntgabe selbstverständlich ohne Hinweis auf das betroffene Kind!

Kopfläuse zu bekommen ist keine Schande! Sie zu behalten dagegen schon!

Ihr Gesundheitsamt

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